Entscheidung des BABV-Rechtswarts

In dem Sportgerichtsverfahren

Bayerischer Amateur-Box-Verband,
Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München,
vertreten durch den Präsidenten Heinz-Günter Deuster,
- Antragsteller -

gegen

Haan Alexander, Robert-Bosch-Straße 14, 86167 Augsburg,
- Antragsgegner -

ergeht am 27. März 2014 auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 27. März 2014 folgende

Entscheidung:

1. Dem Antragsgegner wird wegen Verstoßes gegen § 15 Ziff 7 i.V. mit Ziffer 2 der WB mit sofortiger Wirkung die  
    Amateureigenschaft aberkannt
.
2. Die Trainerlizenz (C-Trainer Leistungssport Boxen) des Antragsgegners Nr. BY 517695 / 601 wird für ungültig
    erklärt. Damit erlöschen auch die dementsprechenden Rechte zur Teilnahme am Sportverkehr beim BABV, DBV und
    der AIBA.

3. Für den Verein des Antragsgegners (1. BC Haan) gilt § 15 Nr. 4 und 7 der WB.
4. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens in Höhe von 60,-- € zu tragen.
5. Der Antragsgegner hat zudem die Kosten des Antragstellers für die Terminswahrnehmung zu tragen.

gez. RA. Richard Langer
BABV-Rechtswart.

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