Entscheidung des BABV-Rechtswarts

In dem Sportgerichtsverfahren

Bayerischer Amateur-Box-Verband,
Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München,
vertreten durch den Präsidenten Heinz-Günter Deuster,
- Antragsteller -

gegen

Nenad Petkovic, Tunnelstraße 49, 86159 Augsburg,
- Antragsgegner -

ergeht am 3. April 2014 folgende Entscheidung:

1. Dem Antragsgegner wird wegen Verstoßes gegen die Amateurbestimmungen (§ 15 Nr. 2 der WB) mit sofortiger 
    Wirkung die Amateureigenschaft aberkannt.

2. Sein Startausweis ist einzuziehen, für ungültig zu erklären und an den Athleten zurück zu senden.
3. Für den Verein des Antragsgegners ( 1. BC Haan) gilt § 15 Nr. 4 und 7 der WB.
4. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

gez. Rechtsanwalt Richard Langer
BABV-Rechtswart.

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