In dem Sportgerichtsverfahren
Bayerischer Amateur-Box-Verband, Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München,
vertreten durch den Präsidenten Heinz-Günter Deuster,
- Antragsteller -
gegen
Rupprecht Christina, Steinweg 12 a, 64546 Mörfelden-Walldorf,
- Antragsgegnerin -
ergeht am 15.04.2014 im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 10 Ziff. 2 RO folgende Entscheidung:
1. Der Antragsgegnerin wird vorläufig die Amateureigenschaft aberkannt. Es ergeht eine sofortige Sperre für die
Teilnahme am Sportverkehr des BABV und des DBV.
2. Ihr Startausweis ist einzuziehen und bis zur endgültigen Entscheidung einzubehalten.
3. Für den Verein der Antragsgegnerin (1. BC Haan) gilt vorläufig Nr. 15 Nr. 4 und 7 der WB.
4. Die Maßnahmen der Ziffern 1-3 dieser Entscheidung sind vorerst befristet bis zur Bekanntgabe einer
zustellfähigen Adresse der Antragsgegnerin.
5. Eine Kostenentscheidung ist der Endentscheidung vorbehalten.
gez. Rechtsanwalt Richard Landger
BABV-Rechtswart.