Startberechtigung für Kenan Husovic

Begnadigung

Die am 17.02.2016 durch den BABV-Rechtswart, Herrn Richard Langer, ausgesprochene Ordnungsmaßnahme gegen den Athleten Kenan Husovic (TSV 1860 München) wird durch den BABV-Präsidenten Heinz-Günter Deuster nach Erfüllung der umgewandelten Auflagen gem.
Satzung und Ordnungen des BABV, Abschnitt VI, Besondere Verfahrenvorschriften; Begnadigung; Vollstreckung; § 41, Seite 40, gemildert.

Der Athlet ist ab sofort berechtigt, wieder am AOB teilzunehmen.

gez. Heinz-Günter Deuster
BABV-Präsident.

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