Entscheidung des Rechtswarts

                                                                  In dem Sportgerichtsverfahren

Bayerischer Amateur-Box-Verband,
Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München,
vertreten durch den Präsidenten Heinz-Günter Deuster
- Antragsteller -

gegen

Oskar Plasene,
Max-Kolmsperger-Straße 19/9, 81735 München
- Antragsgegner -

schlägt der Rechtswart am 01.03.2017 im schriftlichen Verfahren folgenden Vergleich nach § 19 RO vor:

1. Der Antragsgegner erklärt sich schuldig der Abgabe falscher Angaben bei Beantragung des Startausweises nach § 10 WB (Verschweigen der vorherigen Wettkampftätigkeit als Kick-/Thaiboxer/K1-Kämpfer).
2. Der Antragsgegner wird für 3 Monate von der Teilnahme am Sportverkehr des BABV und des DBV ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 h RO), die vorläufige Sperre durch den 1. Landessportwart wird auf die Sperre angerechnet.
3. Der Antragsgegner wird durch den 1. Landessportwart hilfsweise vom 1. Landesjugenwart hinsichtlich seiner Leistungsklasse neu eingestuft - er hat bei der Einstufung alle vorherigen Kämpfe im Boxen oder artverwandten Sportarten (Kick-/Thaiboxen, Karate, MMA) wahrheitsgemäß anzugeben. Nach derzeitiger Erkenntnislage sind 15 Kämpfe im Leichtkontakt und 5 Vollkontakkämpfe zu berücksichtigen.
4. Dem Antragsgegner wird eine Geldbuße von 25 € auferlegt.
5. Der Antragsgegner hat die hälftigen Kosten des Verfahrens in Höhe von 20 € zu tragen. Parteikosten und Auslagen werden nicht erstattet.
6. Der Vergleichsvorschlag ist sofort wirksam, jedoch für beide Seiten widerruflich durch schriftliche Erklärung bis zum 05.03.2017 (Eingang beim Rechtswart, ggf. durch Übergabe auf dem BABV-Verbandstag).

Dem Vergleichsvorschlag wurde von den Parteien zugestimmt und alle Auflagen erfült. Der Vergleich ist somit rechtskräftig.

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