Sehr geehrte Vereinsvertreterinnen und -vertreter,
der BABV erweitert die Zahlungsmöglichkeiten für seine Mitgliedsvereine.
Vom BABV gestellte Rechnungen an seine Mitgliedsvereine können in Zukunft über das SEPA-Lastschriftverfahren beim BABV beglichen werden.
Es ergeben sich daraus folgende Vorteile für die Mitgliedsvereine:
- Sie müssen nicht mehr an die Begleichung per Überweisung denken.
- Arbeitsentlastung da keine Überweisung getätigt werden muss.
- Das Risiko für anfallende Mahngebühren bei Verzug sinkt.
- Die Rechnung wird zwei Wochen bevor der Betrag eingezogen wird versendet, sodass diese immer im Voraus prüfbar ist, welcher Betrag für welchen Zweck zu welchem Zeitpunkt eingezogen wird.
Dafür ist die Erteilung eines SEPA-Mandates an den BABV notwendig.
Das vorausgefüllte SEPA-Mandat gibt es hier zum herunterladen.
Die Mandatsnummer wird die Vereinsmitgliedsnummer sein und durch die Geschäftsstelle eingetragen.
Die Mandatsnummer wird die Vereinsmitgliedsnummer sein und durch die Geschäftsstelle eingetragen.
Der BABV würde sich freuen, wenn viele Mitgliedsvereine dies nutzen, denn auch für den BABV bringt es Vorteile mit sich:
- Planungssicherheit der Liquidität des Verbandes.
- Arbeitsentlastung da weniger Verzug zustande kommt.
- Arbeitsentlastung bei der Verbuchung.
Mitgliedsvereine, welche diese Zahlungsmethode in Anspruch nehmen möchten, senden bitte das SEPA-Mandat an Christiane Schmidt:
Auf weiterhin gute Zusammenarbeit,
BABV Geschäftsführung




