In dem Sportgerichtsverfahren
Bayerischer Amateur-Box-Verband, Georg-B-rauchle-Ring 93, 80992 München,
vertreten durch den Präsidenten Heinz-Günter Deuster
-Antragsteller-
gegen
Avdimetaj Musa
-Antragsgegner-
ergeht am 02.07.2014 im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 10 Ziff. 2 RO folgende
Entscheidung:
1. Der Antragsgegner wird wegen grob unsportlichen Verhaltens ab sofort vorläufig für die Teilnahme am Sportverkehr des BABV
und des DBV gesperrt.
2. Sein Startausweis ist einzuziehen und bis zur endgültigen Entscheidung einzubehalten.
3. Die Maßnahme der Ziffern 1 und 2 dieser Entscheidung sind vorerst befristet bis zur Endentscheidung in dieser Sache.
4. Eine Kostenentscheidung ist der Endentscheidung vorbehalten.
gez. Rechtsanwalt Richard Langer
BABV-Rechtswart.




