Entscheidung des BABV-Rechtswart

In dem Sportgerichtsverfahren

Bayerischer Amateur-Box-Verband,
Georg-B-rauchle-Ring 93, 80992 München,
vertreten durch den Präsidenten Heinz-Günter Deuster
-Antragsteller-

gegen

Avdimetaj Musa
-Antragsgegner-

ergeht am 02.07.2014 im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 10 Ziff. 2 RO folgende

Entscheidung:
1. Der Antragsgegner wird wegen grob unsportlichen Verhaltens ab sofort vorläufig für die Teilnahme am Sportverkehr des BABV 
    und des DBV gesperrt.
2. Sein Startausweis ist einzuziehen und bis zur endgültigen Entscheidung einzubehalten.
3. Die Maßnahme der Ziffern 1 und 2 dieser Entscheidung sind vorerst befristet bis zur Endentscheidung in dieser Sache.
4. Eine Kostenentscheidung ist der Endentscheidung vorbehalten.

gez. Rechtsanwalt Richard Langer
BABV-Rechtswart.

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