In dem Sportgerichtsverfahren
Bayerischer Amateur-Box-Verband,
Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München,
vertreten durch den Präsidenten Heinz-Günter Deuster,
- Antragsteller -
gegen
Granit Byligbashi, Schillerstraße 56, 85055 Ingolstadt,
- Antragtsgegner -
ergeht am 07.08.2014 folgende:
Entscheidung:
1. Dem Antragsgegner wird wegen Verstoßes gegen die Amateurbestimmungen (§ 15 Nr. 2 WB) mit sofortiger Wirkung die
Amateureigenschaft aberkannt.
2. Sein Startausweis ist einzuziehen, für ungültig zu erklären und an den Athleten zurück zu senden.
3. Für den Verein des Antragsgegners (BC Ingolstadt) gilt § 15 Nr. 4 und 7 der WB.
4. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
gez. RA. Richard Langer
BABV-Rechtswart.




