In dem Sportgerichtsverfahren
Bayerischer Amateur-Box-Verband,
Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München,
vertreten durch den Präsidenten Heinz-Günter Deuster
gegen
Andreas Betzl,
Schulstraße 6, 83093 Bad Endorf
(Adresse nicht mehr aktuell, neue Adresse unbekannt)
ergeht am 14.01.2014 folgende
Entscheidung:
Das Verfahren wird eingestellt.
gez. RA. Richard Langer
BABV-Rechtswart.
In dem Sportgerichtsverfahren
Bayerischer Amateur-Box-Verband,
Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München,
vertreten durch den Präsidenten Heinz-Günter Deuster
gegen
Refik Salihi,
Küpferlingerstraße 19, 83022 Rosenheim
ergeht am 14.01.2014 folgende
Entscheidung
1. Der Antragsgegner ist schuldig der Abgabe einer fahrlässigen falschen ehrenwörtlichen Erklärung nach § 10 Abs. 6
WB.
2. Der Antragsgegner wird bis einschließlich 15.07.2014 von der Teilnahme am Sportverkehr des BABV und des DBV
ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 h RO).
3. Dem Antragsgegner wird verboten, bis 15.07.2014 als Übungsleiter/Sekundant im Bereich des BABV oder DBV zu
fungieren.
4. Dem Antragsgegner wird eine Geldbuße von 100 € auferlegt.
5. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens in Höhe von 40 € zu tragen.
6. Der Ausschluss nach Ziffer 2 und 3 verlängert sich bei Nichtbezahlung der Geldbuße und Verfahrenskosten auch
über den 15.07.2014 hinaus bis zu deren Begleichung.
gez. RA. Richard Langer
BABV-Rechtswart




