Entscheidungen des BABV-Rechtswarts

In dem Sportgerichtsverfahren

Bayerischer Amateur-Box-Verband,
vertreten durch den Präsidenten Heinz-Günter Deuster,
- Antragsteller -

gegen

Metin Okcu, Knauppstraße 17, Stein/Nürnberg,
-Antragsgegner -

ergeht am 5. Mai 2014 folgende Entscheidung:

1. Der Antragsgegner ist schuldig des unsportlichen Verhaltens.
2. Dem Antragsgegner wird eine Geldbuße von 100,00 € auferlegt.
3. Dem Antragsgegner wird die Auflage erteilt, sich persönlich beim Sportler Michael Miehlich (BC 1. FCN) zu entschuldigen. Die 
    Entschuldigung ist binnen 4 Wochen bei der Geschäftsstelle des BABV nachzuweisen.
4. Erfolgt die Entschuldigung nicht binnen gesetzter Frist, so ergeht gegen den Antragsgegner eine Sperre von 3 Monaten für den
    Sportverkehr des BABV und DBV ab fruchtlosen Verstreichen der Frist.
5. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens in Höhe von 40.00 € zu tragen.

gez. Richard Langer, Rechtsanwalt
BABV-Rechtswart.


In dem Sportgerichtsverfahren

Bayerischer Amateur-Box-Verband,
vertreten durch den Präsidenten Heinz-Günter Deuster,
- Antragsteller -

gegen

Roman Hardok, Radetzkystraße 3, 86165 Augsburg,
- Antragsgegner -

ergeht am 5. Mai 2014 folgende Entscheidung:

1. Dem Antragsgegner wird wegen Verstoßes gegen die Amateurbestimmungen (§ 15 Nr. 2 der WB) mit sofortiger Wirkung die
    Amateureigenschaft entzogen.
2. Sein Startausweis ist einzuziehen, für ungültig zu erklären und an den Athleten zurück zu senden.
3. Für den Verein des Antragsgegners (1. BC Haan) gilt § 15 Nr. 4 und 7 WB.
4. Die Kosten der benötigten Einwohnermeldeamtsanfrage in Höhe von 10.00 € trägt der 1. BC Haan - eine weitergehende
    Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

gez. Richard Langer, Rechtsanwalt
BABV-Rechtswart.

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