In den Sportgerichtsverfahren
(Zusammenfassung von drei Entscheidungen)
Bayerischer Amatuer-Boxverband.
Georg Brauchle-Ring 93, 80992 München,
vertreten durch den Präsidenten Heinz-Günter Deuster,
- Antragsteller -
gegen
Avdimetaj Safet, Lindenthalstraße 13 c, 84478 Waldkraiburg,
Avdimetaj Musa, Lindenthalstraße 13 c, 84478 Waldkraiburg,
Alem Begic, Balanstraße 99, 81539 München,
-Antragsgegner-
ergeht am 18. Mai 2015 im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 10 Ziff. 1 RO folgende
Entscheidung:
1. Den Antragsgegnern wird vorläufig die Amateureigenschaft aberkannt. Es ergeht eine sofortige Sperre für die Teilnahme am Sportverkehr des BABV und des DBV.
2. Die Startausweise sind einzuziehen und bis zur endgültigen Entscheidung einzubehalten.
3. Für die Vereine der Antragsgegner (VfL Waldkraiburg und Faust2Kampf München) gilt vorläufig § 15 Nr. 4 und 7 der WB.
4. Die Maßnahme der Ziffer 1-3 dieser Entscheidungen sind vorerst befristet bis zur endgültigen Entscheidung über die Aberkennung der Amateureigenschaft.
5. Eine Kostenentscheidung ist der Endentscheidung vorbehalten.
Rechtsanwalt Richard Langer
BABV-Rechtdswart.
(Zusammenfassung von drei Entscheidungen)
Bayerischer Amatuer-Boxverband.
Georg Brauchle-Ring 93, 80992 München,
vertreten durch den Präsidenten Heinz-Günter Deuster,
- Antragsteller -
gegen
Avdimetaj Safet, Lindenthalstraße 13 c, 84478 Waldkraiburg,
Avdimetaj Musa, Lindenthalstraße 13 c, 84478 Waldkraiburg,
Alem Begic, Balanstraße 99, 81539 München,
-Antragsgegner-
ergeht am 18. Mai 2015 im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 10 Ziff. 1 RO folgende
Entscheidung:
1. Den Antragsgegnern wird vorläufig die Amateureigenschaft aberkannt. Es ergeht eine sofortige Sperre für die Teilnahme am Sportverkehr des BABV und des DBV.
2. Die Startausweise sind einzuziehen und bis zur endgültigen Entscheidung einzubehalten.
3. Für die Vereine der Antragsgegner (VfL Waldkraiburg und Faust2Kampf München) gilt vorläufig § 15 Nr. 4 und 7 der WB.
4. Die Maßnahme der Ziffer 1-3 dieser Entscheidungen sind vorerst befristet bis zur endgültigen Entscheidung über die Aberkennung der Amateureigenschaft.
5. Eine Kostenentscheidung ist der Endentscheidung vorbehalten.
Rechtsanwalt Richard Langer
BABV-Rechtdswart.




