Andreas Klein, TV 1864 Altötting, wird gemäß § 15.10 WB wegen Teilnahme an einer Profi-Veranstaltung die Amateureigenschaft aberkannt.
Sein Startausweis ist von der BABV-Geschäftsstelle einzuziehen, für ungültig zu erklären und an den Verein TV Altötting zurückzusenden.




