DBV-Registrierung

Startausweise von Athleten aus den Herkunftsländern Afghanistan und Syrien, die noch keine DBV-Registrierung in ihren Startausweisen (Seite 31) haben, sind unverzüglich an die BABV-Geschäftsstelle zu übersenden. Der Mitarbeiter in der BABV-Geschäftsstelle sendet diese mit der Startausweisanforderung und einem Altersnachweis zur weiteren Erledigung an die DBV-Geschäftsstelle. Ab 1. Juni 2016 (Stichtag) sind Athleten aus o.g. Herkunftsländern, die noch keine DBV-Registrierung in ihren Startausweisen vorweisen können, vorläufig - bis zur DBV-Registrierung - von jeglichem Wettkampfbetrieb ausgeschlossen.

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