Entscheidung des BABV-Rechtswart

                                                                   In dem Sportgerichtsverfahren

Bayerischer Amateur-Box-Verband,
Georg-Brauchle Ring 93, 80992 München.
vertreten durch den Präsidenten Heinz-Günter Deuster
-Antragsteller-

gegen

Kenan Husovic, Stupfstraße 6, 80634 München
-Antragsgegner-

ergeht am 17.02.2016 folgende

                                                                                   Entscheidung:

1. Der Antragsgegner ist schuldig der Abgabe einer fahrlässigen falschen ehrenwörtlichen Erklärung nach § 10  
    Abs. 6 WB
2. Der Antragsgegner wird bis einschließlich 18.05.2016 von der Teilnahme am Sportverkehr des BABV und des
    DBV ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1. h RO).
3. Dem Antragsgegner wird eine Geldbuße von 100,00 € auferlegt.
4. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens in Höhe von 40,00 € zu tragen.
5. Der Ausschluss nach Ziffer 2 verlängert sich bei Nichtzahlung der Geldbuße und Verfahrenskosten
    auch über den 18.05.2016 hinaus bis zu deren Begleichung.

gez. Richard Langer
BABV-Rechtswart

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