Entscheidung des BABV-Rechtswarts

                                                                In dem Sportgerichtsverfahren

Bayerischer Amateur-Box-Verband,
Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München,
vertreten durch den Präsidenten Heinz-Günter Deuster,
- Antragsteller -

gegen

Levan Jangiava, Helene-Meyer-Ring 14, 80809 München
- Antragsgegner -

ergeht am 28. Oktober 2016 folgende Entscheidung:

1. Der Antragsgegner ist schuldig der Abgabe einer fahrlässigen falschen ehrenwörtlichen Erklärung nach § 10 Abs. 6 der WB.
2. Der Antragsgegner wird bis einschließlich 29.01.2017 von der Teilnahme am Sportverkehr des BABV und des DBV 
    ausgeschlossen (§ 9 Abs.1 h RO)
3. Dem Antragsgegner wird eine Geldbuße von 100 € auferlegt.
4. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens in Höhe von 40 € zu tragen.
5. Der Ausschluss nach Ziffer 2 verlängert sich bei Nichtzahlung der Geldbuße und der Verfahrenskosten auch über den
    29.01.2017 hinaus bis zu deren Begleichung.

gez. Rechtsanwalt Richard Langer
BABV-Rechtswart.

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