Startausweise für Asylbewerber und Flüchtlinge Alle Startausweise von Athleten aus den Herkunftsländern Syrien und Afghanistan sind ab sofort einzuziehen und zur Startgenehmigung bei der Geschäftsstelle des BABV einzureichen zwecks Registrierung beim DBV. Vorheriger Beitrag: Komm. Schatzmeister Zurück Nächster Beitrag: Mitteilung MBA Sportmanagement Jena Weiter