Startberechtigung für Athleten aus Syrien und Afghanistan

Athleten aus Syrien und Afghanistan, deren Startausweise zwecks Registrierung durch den DBV eingezogen wurden, sind auch weiterhin startberechtigt. Voraussetzung ist eine ehrenwörtliche Erklärung (ohne Gebühr), dass diese Startausweise den Jahressichtvermerk des BABV und eine ärztliche Bescheinigung für das Jahr 2016 beinhalten.

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