In dem Schiedsgerichtsverfahren
gegen
Levent Cukur,
c/o Boxclub Levent Cukur München e.V.,
Bodenseestraße 228, 81243 München
- Berufungsführer -
ergeht durch den Vorsitzenden des Landesschiedsgerichts folgende Entscheidung:
1. Die Einleitung des Berufungsverfahrens wird abgelehnt.
2. Der Berufungsführer Levent Cukur trägt die Kosten des Verfahrens. Er wird verpflichtet, die Verfahrenskosten in
Höhe von 50,00 € zu bezahlen.
gez. RA. Markus Fendt
Vorsitzender des Landesschiedsgerichts.




