Entscheidung LSG

In dem Schiedsgerichtsverfahren

gegen

Levent Cukur,
c/o Boxclub Levent Cukur München e.V.,
Bodenseestraße 228, 81243 München

- Berufungsführer -

ergeht durch den Vorsitzenden des Landesschiedsgerichts folgende Entscheidung:

1. Die Einleitung des Berufungsverfahrens wird abgelehnt.
2. Der Berufungsführer Levent Cukur trägt die Kosten des Verfahrens. Er wird verpflichtet, die Verfahrenskosten in 
    Höhe von 50,00 € zu bezahlen.

gez. RA. Markus Fendt
Vorsitzender des Landesschiedsgerichts.

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