Die nachstehend aufgeführten Vereine haben eine Erklärung entsprechend dem EU-DSG verweigert bzw. die mehrfachen BABV-Anschreiben unbeantwortet gelassen und mussten deshalb aus dem BABV-Aktivenverzeichnis genommen werden (Stand: 25. August 2018):
Aschaffenburg, Bad Windsheim, Burglengenfeld, Erlangen, Gunzenhausen, Shogun Memmingen, Milbertshofen, DJK Neumarkt, Nürnberg-Fürth, Scheuring, Selb, Stein, Olympia Weiden.
Nach dem EU-Recht dürfen die Athleten dieser Vereine nicht mehr namentlich erwähnt werden. Dies gilt insbesondere für die Rubrik `Resultate`. Hier erfolgt zukünftig nur noch der Hinweis auf den Verein des Aktiven. Damit ist auch die Veröffentlichung von Fotos und eventueller Artikel dieser Vereine in der BABV-Homepage ausgeschlossen.
Diese Vorgehensweise dient dem Schutz des BABV und dessen Pressewart.
Zustimmung liegt vor von 88 Vereinen.




