Weiterer Hinweis Datenschutz

Bei den mir bisher vorliegenden (und noch ausstehenden) Zustimmungserklärungen bezüglich Veröffentlichung persönlicher Daten darf ich annehmen, dass Rücksprache mit den Atheten genommen wurde und deren Einverständnis gegeben ist. Bei minderjährigen Athleten ist nach dem neuen Datenschutzgesetz der EU auch die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter(s) einzuholen. Als Verwalter der Homepage muss ich mich bei den Mitteilungen darauf verlassen können, dass die Vorgaben der EU erfüllt sind.

Die Erklärungen sollten bei den jeweiligen Vereinen/Abteilungen hinterlegt sein (nicht BABV bzw. Pressewart), um einer späteren Kontrolle durch einen Datenschutz- beauftragten standzuhalten.

Für die Zustimmungserklärung bedarf es keines besonderen Vordrucks. Es genügt, wenn in einer so genannten Sammeliste von den Athleten (Eltern) erklärt wird, dass für die Veröffentlichung der persönlichen Daten in der BABV-Homepage Einwilligung besteht.


Auf der BABV-Geschäftsstelle wird durch Herrn Kurt Suchan derzeit das Formular für Startausweisanforderungen überarbeitet, in dem dann diese Zustimmungserklärung bereits eingearbeitet ist.

Bei Anträgen auf Passverlängerung wäre es sinnvoll, zusammen mit dem Startausweis die Erklärung abzugeben.

G.W.

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