Beschluss der erweiterten Landesleitung des BABV am 12.03.2022
Ab sofort gilt für eingesetzte Kampfrichter/innen:
- bei allen KR-Einsätzen ein Tagegeld von 20,00 €
- bei allen KR-Einsätzen bei Meisterschaften 25,00 €
- Kleidergeld von 10,00 € pro Tag
Gebühren für die Ausstellung einer Ehrenwörtlichen Erklärung: 50,00 € (Genauer Wortlaut folgt!)
Mit sportlichem Gruß
i. A. des BABV-KO
Heinz-Günter Deuster




