Die engere Landesleitung hat zum 07.10.2023 beschlossen, ein Belohnungssystem für Kampfrichterstellung durch Vereine einzuführen.
Ab 2024 werden die geleisteten Einsätze der Kampfrichter im BABV systemisch (in nuSport) erfasst.
Zum Jahreswechsel werden die Einsätze dann gesichtet und aufsummiert.
Die zugehörigen Vereine erhalten dann eine Gutschrift auf die dann folgende Vereinsmonatsrechnung mit folgender Staffelung:
▪ 1 KR-Person = einmalig 50 €
▪ 2 KR-Personen = einmalig 75 €
▪ 3 oder mehr KR-Personen = einmalig 100 €
Dabei gilt:
Min. 3 Einsätze pro Jahr müssen die Kampfrichter geleistet haben, damit sie für o.g. Staffelung Berücksichtigung finden.
Ab 5 Einsätze pro Jahr wird dem zugehörigen Verein zusätzlich zur o.g. Staffelgutschrift die nächstfällige Teilnehmergebühr für die Kampfrichterlizenzverlängerung für den KR erlassen, der diese 5 Einsätze oder mehr erbracht hat.
Die Einsatzzählung wird zu Jahresbeginn wieder auf Null gesetzt, somit ist das Sammeln von Einsätzen über den Jahreswechsel hinweg für o.g. Gutschriften nicht möglich.
Damit entlastet der BABV die engagierten Mitgliedsvereine und wirbt aktiv um neue Kampfrichteranwärter.
Interessenten können sich bitte jederzeit an den BABV-Kampfrichterobmann: Alexander Darbisch,
Eure eLL




