Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass für die beworbene GNBA Veranstaltungen keine Starterlaubnisse möglich sind von Sportlerinnen und Sportlern, da es sich um eine Veranstaltung der IBA handelt und der DBV nicht mehr der IBA angehört. Wer trotzdem teilnimmt ohne die schriftliche Genehmigung des DBV verliert seine Startberechtigung im DBV. Das gilt auch für Trainer, Kampfrichter und Offizielle aus den DBV Vereinen.
Mit freundlichen Grüßen
Erich Dreke
Es ergeht folgender Hinweis an die Vereine des Bayerischen Box Verbandes :
Für Veranstaltungen außerhalb des BABV und DBV werden vorerst für Kampfrichter, Trainer und Athleten keine Startgenehmigung erteilt




