BABV Hausverbot für Alexander Tilinin

Hiermit wird Herrn Alexander Tilinin für alle Boxveranstaltungen des BABV (Meisterschaften , Nachwuchsturnieren, Vergleichskämpfen) ein Hausverbot erteilt.

Begründung:
Seine aktiven Tätigkeiten bei dem IBA Mitglied GNBA und der damit verbundenen Abwerbung von Athleten, Trainern und Kampfrichtern stellen einen 
Verstoß gegen den DBV/BABV EHRENKODEX dar.
Bei Zuwiderhandlung werden umgehend alle zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen vollzogen.

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