In dem Sportgerichtsverfahren
Bayerischer Amateur-Box-Verband, Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München,
vertreten durch den Präsidenten Heinz-Günter Deuster
-Antragssteller-
gegen
Selcuk Bilgin, Hanebergstraße 22, 87437 Kempten
-Antragsgegner-
ergeht am 05.03.2014 folgende Entscheidung:
1. Dem Antragsgegner wird wegen Verstoßes gegen die Amateurbestimmungen (§ 15 Nr. 2 der WB) mit sofortiger
Wirkung die Amateureigenschaft aberkannt.
2. Sein Startausweis ist einzuziehen, für ungültig zu erklären und an den Athleten zurück zu senden.
3. Für den Verein des Antragsgegners (TV Kempten) gilt § 15 Nr. 4 und 7 WB)
4. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
gez. Rechtsanwalt Richard Langer
BABV-Rechtswart.