Liebe Mitglieder,
mit Beschluss durch die Sitzung der engeren Landesleitung vom 14.04.2023 stellt der BABV seit April nun nicht mehr jede Gebühr einzeln in Rechnung.
Ausgenommen von dieser Sammelabrechnung sind weiterhin Teilnehmerbeiträge für gebuchte Maßnahmen (z.B. Trainerausbildung oder Kaderlehrgänge). Diese werden weiterhin nach Abschluss der Maßnahme separat in Rechnung gestellt.
Zur Arbeitsverringerung beider Rechnungsparteien werden sonstige Gebühren inzwischen und fortan als Rechnungspositionen gesammelt und zum Monatswechsel in einer Rechnung zusammengefasst in Rechnung gestellt. Bei dem gewählten Monatsturnus gehen wir davon aus, dass die Übersichtlichkeit der Rechnungen nicht darunter leidet. Über eine weitere Anpassung des Abrechungsturnus (z.B. pro Quartal) wird in wenigen Monaten dann erneut beraten.
Selbstverständlich werden nach wie vor alle Details zu den einzelnen Rechnungspositionen ausgewiesen (z.B. Athletenname bei Passausstellungsgebühr).
Wir leisten damit einen Beitrag zur buchhalterischen Entlastung aller Betroffenen.
BABV Geschäftsführung




