In dem Berufungsverfahren
Bayerischer Amateur-Box-Verband,
vertreten durch den Präsidenten Heinz-Günter Deuster,
Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München
-Berufungsgegner-
gegen
Levent Cukur, Pembauerstr. 5, 81243 München
-Berufungsführer-
erlässt das Landesschiedsgericht ohne mündliche Verhandlung gemäß § 18 der Rechtsordnung sowie § 33 der Rechtsordnung des BABV am 12.08.2014 folgenden
Beschluss.
1. Der Antrag des Berufungsführers auf Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.
2. Die Einleitung des Berufungsverfahrens wird abgelehnt.
3. Der Berufungsführer trägt die Kosten des Verfahrens in Höhe von 25,00 €.
gez. RA. Markus Fendt
Vorsitzender des Landesschiedsgerichts.




