Entscheidung in Sachen Levent Cukur

Beschluss des BABV-Präsidenten

Nach Erfüllung aller Auflagen und auf Antrag wird die gegen Sportfreund Levent Cukur ausgesprochene Ordnungsmaßnahme gemäß Satzung und Ordnungen des BABV (Seite 40, Abs. VI, § 41) abgemildert.

Levent Cukur ist mit Ablauf des 6. November 2014 wieder berechtigt, an allen Sportmaßnahmen unter dem Dach der AIBA teilzunehmen bzw. diese auszufüllen.

gez. Heinz-Günter Deuster
BABV-Präsident

Partner

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