Entscheidungsverkündung - Honorarsätze BABV Kampfrichter

Neue Konditionen für Kampfrichter im BABV

Die engere Landesleitung des BABV hat in der eLL-Sitzung vom 05.05.2025 beschlossen, die Rahmenbedingungen für Kampfrichter und Supervisor anzupassen, um ihre verantwortungsvolle Tätigkeit fair zu honorieren. Damit setzt der BABV ein klares Signal der Anerkennung für die geleistete Arbeit am und im Ring.

Ab sofort gelten folgende Regelungen:

  1. Honorarsätze für Kampfrichter
    • 50 € pro Tag
    • 100 € pro Tag bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Kämpfen
  2. Honorarsätze für Supervisoren
    • Doppelter Kampfrichter-Honorarsatz
  3. Geltungsbereich
    • Alle Veranstaltungen in Bayern, unabhängig vom Veranstalter
    • Gültig für sämtliche Altersklassen

 

 

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