BABV-Mitgliedschaften von 5 Vereinen erloschen

Folgende Vereine wurden vom BLSV ausgeschlossen und erfüllen damit die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im BABV gemäß BABV-Satzung §4 Absatz 1. bedauerlicherweise nicht länger:

  • 1. BC Neu-Ulm
  • BC Schwandorf
  • Boxclub H.K. 2006 e.V. Schweinfurt
  • BSV Mariposa
  • Illyrian Boxing

Für alle fünf Vereine ist somit nun die Mitgliedschaft im BABV gemäß BABV-Satzung §10 Absatz 1. erloschen. Sie sind somit ab dem 12.05.2026 kein Mitglied mehr beim Bayerischen Boxverband e.V.

Mit der Beendigung der Mitgliedschaft hat der Verein keinerlei Ansprüche mehr gegen den Verband.

Erteilte Veranstaltungsgenehmigungen für noch ausstehende Veranstaltungen gelten somit automatisch als widerrufen.

Die aktuell offenen Rechnungen samt Mahngebühren sind nach wie vor von diesen zu begleichen. Das übliche Mahnverfahren jeder Rechnung läuft bis zur jeweiligen Rechnungsbegleichung weiter.

Die Wettkampfpässe der Athleten des Vereins sind der BABV-Passstelle umgehend auszuhändigen. Dabei ist für jeden Pass zu vermerken:

  1. ob der Pass als ungültig ausgestempelt werden soll, weil der Athlet nicht mehr boxen wird, oder
  2. ob im Pass ein Vereinswechsel einzutragen ist und wenn ja zu welchem Verein, so dass der Athlet für einen anderen Verein starten kann, oder
  3. ob der Pass passiv gestellt werden soll, bis der Verein erfolgreich in den BABV wieder eingetreten sein wird.

Betroffene Athleten dürfen aktuell somit nicht unter dem bisherigen Verein boxen.

Ein Wiederaufnahmeantrag beim BABV kann jederzeit erfolgen, sobald die Voraussetzungen nachweislich wieder gegeben sind. Die Bearbeitung des Wiederaufnahmeantrags erfolgt seitens des BABV umgehend.

Die betroffenen Vereine, Bezirkssport- & Bezirksjugendwarte, Passstelle, Kampfrichterobmann und Schatzmeister wurden soeben persönlich per Mail informiert.

Wir bitten hiermit alle, dies zur Kenntnis zu nehmen und bei entsprechenden Gelegenheiten auf Einhaltung zu achten.

Euer BABV

Partner